Uwe Bjorck/ März 9, 2023/ Blog

Wohnen ist ein Menschenrecht. Und dieses Recht verliert ein Mensch auch dann nicht, wenn er aus eigenem Willen keine Wohnung beziehen will. Wir denken, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen viele Gründe, die zu Obdachlosigkeit führen können, stark einschränken. Auch dafür muss das bedingungslose Grundeinkommen immer höher sein, als die Pfändungsgrenze. Wir stehen auf dem Grundsatz „Housing first“.

Wohnungen müssen anmietbar sein. Das heißt, dass auch Menschen in einer finanziellen Notlage ohne Rechtfertigungsdruck eine ihren Bedürfnissen gemäße Wohnung erhalten müssen.

Wenn Vermieter das Recht haben, von ihren Mietern eine Schufa-Auskunft zu fordern, muss dieses Recht auch den Mieter*innen zustehen. Dies erfordert nicht nur das Gleichheitsprinzip, sondern bietet Mieter*innen mehr Sicherheit, dass nicht irgendwann Mängel am Mietobjekt entstehen, die sie selbst nicht zu verantworten haben.

Wir fordern Dach- und Fassadenbegrünung an allen Miethäusern, bei denen es möglich ist. Dort, wo das Stadtbild nicht beeinträchtigt wird, sollten Hochhäuser gebaut werden dürfen. Dies ohne eine willkürliche Einschränkung in ihrer Höhe. Jedoch müssen dann die Erdgeschosse immer Quartiere zum Flanieren, zum Treffen und zum gemeinsamen Aufenthalt bieten. Wir fordern mehr Wohnraum in der City. Lager und Großraumbüros müssen günstigen Wohnungen Platz machen. Im Gegenzug dürfen wertvolle Park- und Grünanlagen der Stadt nicht bebaut werden.
Innerhalb der City lehnen wir reine Imponierbauten ab. Es dürfen keine architektonischen Mauern und Schluchten entstehen, die die Aufenthalts- und Wohnqualität einschränken. Dort, wo viele Menschen gerne wohnen, leben und miteinander in Kontakt treten, übernehmen sie auch Verantwortung für ihr Quartier. Dadurch entwickelt sich sehr viel weniger Kriminalität und auch der Drogenkonsum an diesen Orten wird sich verringern.

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