Grundsätzlich steht jedem Menschen ein bedingungsloses Grundeinkommen zu. Und auch Kinder sind Menschen.
Wichtig ist doch, dass Kinder und Heranwachsende in größtmöglicher Sicherheit zu selbstbewussten und eigenverantwortlich handelnden Menschen heranwachsen.
Wir von der GFA sind für eine Staffelung des bedingungslosen Grundeinkommens. Aber spätestens ab dem Zeitpunkt wenn sie Wahlberechtigt sind, muss ein bedingungsloses Grundeinkommen in voller Höhe ausgezahlt werden. In Bremen ist das mit 16 Jahren.
Wenn 16-jährige vom Staat als mündige und selbstständig handelnde Bürger anerkannt werden, sie also auch zum Souverän des Staates gehören, dürfen auch sie nicht allein durch materielle Belange zu Wahlentscheidungen geleitet werden, die sie sonst nicht treffen würden.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen macht sie erst zu dem Souverän, die das Grundgesetz verlangt.
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind sie gewöhnlich in der Obhut von Erziehungsberechtigten. Trotzdem sollten sie einen Teil der bGE-Summe erhalten, das von ihren Erziehungsberechtigten verwaltet wird.
Ein weiterer Punkt ist der, dass nicht wenige junge Menschen in sozial schwierigen Situationen aufwachsen. Das bedingungslose Grundeinkommen gibt ihnen dann die Chance, bereits im Alter von 16 Jahren, spätestens aber mit Volljährigkeit, ihre Situation und ihre Familie zu verlassen. Die Antwort auf die Frage: „Was willst du einmal werden?“ wird nicht mehr sein: „Ich mach Hartz IV oder Bürgergeld“, sondern: „Ich stelle was auf die Beine“.