Das bedingungslose Grundeinkommen folgt dem im deutschen Grundgesetz fest verankerten Sozialstaatsgebot. Jeder Mensch hat ein uneingeschränktes Recht auf Existenzsicherung und Teilhabe an der Gesellschaft. Armut darf in einem reichen Land wie Deutschland nicht sein.
Dabei bleibt durch das bedingungslose Grundeinkommen das SGB 1 bestehen und wird der Entwicklung der Gesellschaft und der Wirtschaft angepasst. SGB 2 soll jedoch durch das bedingungslose Grundeinkommen angepasst werden.
Die Partei GFA fordert ein bedingungsloses Grundeinkommen in einer die Teilhabe sichernden Höhe als unpfändbares individuelles Recht.