Unser Bremer Modell

Wir fordern für alle erwachsenen Bürgerinnen und Bürger ein bedingungsloses Grundeinkommen von 1500 Euro pro Monat.

Alle mit deutscher Staatsbürgerschaft, alle hier Geborenen sowie alle, die mindestens seit 2 Jahren in Deutschland ihren berechtigten Lebensmittelpunkt haben, werden es bekommen.

Kinder bis 5 Jahre(n) bekommen 200,- € / Monat, Heranwachsende von 6 bis 13 Jahren erhalten
300,- € / Monat und Jugendliche von 14 bis 16 Jahre(n) bekommen 600,- € / Monat.

Ab dem 17. Geburtstag besteht eine volle Berechtigung auf 1.500,- € / Monat.

Das kostet im Jahr etwa 1.107 Milliarden Euro. Rund 500 Milliarden Euro werden durch die Ablösung von Hartz IV frei.

Die Einkommens-Steuer wird gerechter gestaltet und in 4 Stufen angepasst:

Das bedingungslose Grundeinkommen ist stets steuerfrei. Zusätzliche Einkommen werden mit 12% (bis 12.000€), 22% (bis 25.000€), 39% (bis 50.000€) und 49% (bis 250.000€) besteuert.

Oberhalb steigt der Steuersatz alle 20.000€ um 1% bis zu maximal 75% (ab 770.000€).

Der notwendige Restbetrag kann leicht durch die Einführung einer Vermögenssteuer und einer konsequent erhobenen Erbschaftssteuer ergänzt werden.

Wenn alle 83 Millionen in Deutschland lebenden Menschen in einer allgemeinen „Bürger-Versicherung“ krankenversichert werden, kostet das etwa 304 Milliarden Euro pro Jahr – das entspricht einem durchschnittlichen Monatsbeitrag von 305€.

Da es künftig natürlich keine Arbeitslosenversicherung mehr braucht, werden die bisherigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge dafür in die Bürger-Versicherung eingezahlt.

Wer die ausführliche Version des „Bremer Modells“ lesen möchte, findet sie hier.

Uns ist bewusst, dass diese Berechnung unter der Prämisse, dass das bedingungslose Grundeinkommen ein Menschenrecht ist, nicht gänzlich befriedigen kann. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht die Lösung aller Herausforderungen ist, sondern der fast schon überfällige erste Schritt für den Aufbau einer Grundlage, die es uns erst ermöglicht, die Aufgaben unserer nächsten Zukunft zu bewältigen.

Ein Grundeinkommen ist dann bedingungslos, wenn es ohne ohne Rechtfertigungspflicht, ohne Zwang zu einer Gegenleistung und als individuelles Recht ausgezahlt wird.

Wir wünschen uns eine konstruktive und sachliche Diskussion über unser Bremer Grundeinkommensmodell.

Bremen, 11. April 2022

Die Links führen zu unserem Modell sowie zu den Herleitungen über die Höhe des Grundeinkommens.

Bremer Modell März 2021 hier öffnen

Wie man die Höhe des bGE herleitet T. Müller hier öffnen

Wie man die Höhe des bGE herleitet U. Bjorck hier öffnen

Grundeinkommen und Rente hier öffnen
(Anmerkung: Hier geht es nur um die Rente nach einer kompletten Einführung des Grundeinkommens. 
Während der Einführungsphase dürfen Rentenanwartschaften nicht angegriffen werden.)